Allgemeine Geschäftsbedingungen
Regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Tierphysiotherapeutin/Tierheilpraktikerin und dem Tierhalter im Sinne des § 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
1. Anbieter / Vertragsschluss
Frau Melanie Binsfeld betreibt als Tierphysiotherapeutin und Tierheilpraktikerin (nachfolgend Tiertherapeutin genannt) die mobile Praxis „Ganzheitliche Tiertherapie – Melanie Binsfeld“. Sämtliche Leistungen und Angebote der Praxis erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Die Bedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es ausdrücklich einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Tierphysiotherapeutin annimmt und sich zum Zwecke der Beratung, Befundung und Therapie an die Tiertherapeutin wendet.
Grundlage von Beratung und Behandlung ist ein auszufüllender Anamnesebogen. Der Tierhalter verpflichtet sich Angaben zum Tier im Anamnesegespräch vollständig und wahrheitsgetreu anzugeben, sowie unaufgefordert über sämtliche Umstände zum Tier zu informieren, die eine Relevanz für die Behandlung haben könnten. Der Tierhalter verpflichtet sich in gleicherweise wahrheitsgetreu und vollständig über seine Person Auskunft zu geben und die Personen-, und Adressdaten stets aktuell zu halten.
2. Dienstleistungen
Angeboten wird der ganzheitliche physiotherapeutische Untersuchungsgang, inkl. Befunderhebung sowie die physiotherapeutische Behandlung, insbesondere unter Anwendung folgender Therapieverfahren:
· Manuelle Massagetechniken und Mobilisationen
· Low-Level Lasertherapie
· Magnetfeldtherapie
· Elektrotherapie
· Blutegeltherapie
· Dorntherapie
· Dry Needling
· Thermotherapie
· Kinesiologisches Taping
· Aktiv assistiertes Training
· Körperbänder
sowie
der tiernaturheilkundliche Untersuchungsgang inkl. Anamnese, Allgemeinuntersuchung, weitere Diagnostik, Befunderhebung und Behandlungsempfehlung. Hierbei finden folgende Therapieverfahren Anwendung:
· Bioresonanztherapie
· Phytotherapie
· Mykotherapie
· Homöopathie
· Akupunktur
· Horvi-Enzym-Therapi
· Ernährungsberatung
3. Rechtliche Hinweise
Die Tiertherapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten/Tierhalter in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Physiotherapie und Naturheilkunde zur Beratung, Befundung und Therapie beim Patienten anwendet. Über die Befundungs- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von der Tiertherapeutin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- u. ggfs. Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Tierhalter nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die Tiertherapeutin befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Behandlung keine tiermedizinische Beratung und Behandlung des Tieres, insbesondere in akuten Notfällen, ersetzt und dass die angebotenen Therapieformen zum Teil schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht den Stand der Wissenschaft wiedergeben. Für den Erfolg der gewählten Methoden kann nicht garantiert, ein Heilversprechen nicht gegeben werden.
Je nach Art der Verletzung oder Erkrankung behält sich die Tiertherapeutin das Recht vor, an einen Tierarzt zu überweisen.
Die Tiertherapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziels. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kundenund den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.
Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung, auchaußerhalb der Therapiesitzungen, den optimalen Erfolg erzielen können.
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Die Tiertherapeutin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Befundung unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
Die Tiertherapeutin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an derTherapie, verursacht werden.
4. Haftung
Im Schadensfall haftet die Tiertherapeutin grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Abweichend wird die Haftung für Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und auf einen vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Fälle der leichten Fahrlässigkeit sind ausgenommen. Die Höchsthaftungssumme für Vermögensschäden wird auf 3.000.000 € (drei Millionen Euro) beschränkt. Eine Haftung für mitgegebenes / abhandengekommenes Zubehör erfolgt nicht.
Der Tierhalter bleibt während der Behandlung Tierhalter im Sinne des § 833 BGB. Er haftet der Tiertherapeutin für sämtliche Schäden, die sein Tier an der Tiertherapeutin selbst, ihrem Eigentum oder Dritten verursacht, unmittelbar und in voller Höhe.
Die Tiertherapeutin klärt vor Anwendung physikalischer Therapien (Lasertherapie, TENS, Magnetfeldtherapie, Ultraschalltherapie) über Wirkweise und Kontraindikationen auf. Der Tierhalter hat etwaige Vorerkrankungen im Anamnesebogen anzugeben. Sollten kontraindizierte Vorerkrankungen unwissentlich vorhanden sein, haftet die Tiertherapeutin nicht für nach der physikalischen Therapie evtl. entstandene Verschlechterungen der Vorerkrankung.
5. Gebühren
Die Tätigkeit der Tiertherapeutin erfolgt entgeltlich. Die konkreten Gebührensätze ergeben sich, soweit keine anderen Absprachen getroffen worden sind, aus dem aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Dieses wird vor dem Ersttermin überreicht.
Das erhobene Entgelt ist für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar oder mittels Kartenzahlung an die Tiertherapeutin zu entrichten. Davon abweichende Regelungen sind möglich und schriftlich zu vereinbaren.
6. Terminort / Terminabsagen / Kommunikationsweg
Die Tiertherapeutin betreibt eine mobile Praxis. Die Behandlungen finden beim Tierhalter vor Ort oder im Stall statt.
Im Fall der Terminverhinderung durch den Tierhalter sind verbindlich gebuchte Termine spätestens 24 h vor Beginn telefonisch, per whatsapp | sms (01 57/73 60 29 05) oder E-Mail ([email protected]) abzusagen. Erfolgt eine fristgerechte Abmeldung nicht oder verspätet, ist die Tiertherapeutin im Wege des Schadensersatzes berechtigt,
75% der ursprünglichen Summe pauschaliert abzurechnen. Dem Tierhalter bleibt der Nachweis des geringeren Schadens vorbehalten.
7. Datenschutz
Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Patientenakten unterliegt der Schweigepflicht. Die Tiertherapeutin kann nur nach schriftlicher Erlaubnis durch den Tierhalter davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmt. Sobald die Tiertherapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht. Darüber hinaus gelten die Richtlinien des DSGVO, die über die Website www.tierphysio-melanie-binsfeld.de eingesehen werden kann.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteienwillen am nächsten kommt.